Tipps vom Fachmann

Jetzt wird es ernst. Auf ihr mögliches Kommen habe ich an dieser Stelle bereits hingewiesen, nun steht die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen fest. Zum 1. Oktober folgt unsere Landesregierung dem Beispiel anderer Bundesländer und verteuert den Kauf von Immobilien erheblich. Mussten bisher 3,5 Prozent des Kaufpreises einer Immobilie als Grunderwerbsteuer abgeführt werden, so handelt es sich ab Oktober um satte fünf Prozent. Diese Steigerung um mehr als 40 Prozent wird sich empfindlich im Portemonnaie bemerkbar machen, wie ein Rechenbeispiel veranschaulicht: Beim Kauf eines Einfamilienhauses zum Preis von 400.000 Euro fielen mit dem bisherigen Steuersatz 14.000 Euro Grunderwerbsteuer an. Ab Oktober summieren sich die Steuerabgaben für denselben Immobilienwert auf 20.000 Euro. Wer einen Immobilienkauf plant, kann durch schnelle Umsetzung diese gehörigen Mehrkosten noch vermeiden. Entscheidend ist dabei das Kaufdatum. Für die Steuerbemessung ist weder der Zeitpunkt der Grundstücksübergabe, der Grundbucheintragung oder der Kaufpreiszahlung, sondern allein das Datum des notariell beurkundeten Kaufvertrages ausschlaggebend. Wer bis zum 30. September einen Kaufvertrag für ein neues Heim unterzeichnet kann so noch von dem bisher geltenden niedrigen Steuersatz profitieren. Daher ist jetzt Eile bei geplanten Immobilienkäufen geboten. Dennoch sollte niemand überstürzte Fehlentscheidungen treffen. Wer den Kauf einer Immobilie bereits länger ins Auge gefasst hat, sollte jetzt zwar verstärkt, aber weiterhin umsichtig suchen. Eine fachkundige Immobilienberatung kann hilfreich sein, um zügig alle Vor- und Nachteile zu ermitteln. Wer sein Wunschobjekt kurzfristig findet oder bereits gefunden hat, tut gut daran, den Vertrag noch im nächsten Monat unter Dach und Fach zu bringen. Schnelles Handeln zahlt sich hier in barer Münze aus.

Ihr Bernard Homann

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